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Renovierung Ferienimmobilie
Renovierung von Ferienimmobilien
Gut gepflegt, gut gebucht

Ferienimmobilien renovieren

Was, wie oft und was kostet das?

Damit Ihr Ferienhaus, Ihre Ferienwohnung auch in Zukunft gut gebucht wird und konkurrenzfähig bleibt, sollten Sie regelmäßig renovieren und defekte Einrichtungsgegenstände umgehend ersetzen. Außerdem sorgt eine gepflegte Ferienimmobilie für eine bessere Auslastung und höhere Mieteinnahmen. Meine Ferienimmobilie hat die wichtigsten Punkte rund um die Renovierung Ihres Urlaubsdomizils für Sie zusammengefasst.

Ferienhaus und Co. renovieren – wie oft?

Durch den häufigen Mieterwechsel ist die Abnutzung bei Ferienimmobilien meistens stärker als bei „normalen“ Immobilien. Deshalb gelten auch kürzere Intervalle für die klassischen Schönheitsreparaturen:

Streichen:

  • Küche, Bad und Dusche besser alle zwei Jahre statt wie sonst nach drei Jahren
  • Wohn- und Schlafzimmer, Flur alle drei Jahre statt fünf Jahre
  • Nebenräume spätestens nach vier Jahren statt nach sieben Jahren

Defekte Elektrogeräte, kaputtes Geschirr, beschmutzte Matratzen etc.:

  • Diese sollten Sie immer sofort ersetzen, gerade in der Vermietungssaison.

Gartenpflege, Stellplatz und Co.

  • Je nachdem, wie aufwändig das Grundstück um Ihre Ferienimmobilie gestaltet ist, desto häufiger muss auch der Garten gepflegt werden.
  • Rasenmähen ca. einmal die Woche, Hecken schneiden ein- oder zweimal pro Jahr

Vorteile einer regelmäßigen Renovierung:

  • bessere Auslastung
  • höhere Mietpreise
  • Werterhalt bzw. Wertsteigerung Ihrer Ferienimmobilie
  • Vermeidung größerer Renovierungskosten durch jahrelangen Verschleiß

Experten-Tipp:
„Generell gilt: Alles, was die Nutzung Ihrer Ferienimmobilie für den Mieter einschränkt, sollten Sie sofort beheben, damit Sie Reklamationen und schlechte Bewertungen vermeiden.“

Experten-Tipp:
„In den meisten Ferienimmobilien-Nachbarschaften gehört es zum guten Ton, umfangreichere und geräuschintensivere Renovierungsarbeiten nur in der Nebensaison durchführen zu lassen.“

Renovierungskosten von der Steuer absetzen

Das Reparieren von Türen, Fenstern, Zäunen sowie das Streichen gelten als Werterhalt der Immobilie und können sofort von der Steuer abgesetzt werden. Alle größeren Renovierungsarbeiten wie z.B. der nachträgliche Einbau eines Kamins ändern den Gesamtwert Ihres Ferienhauses, Ihrer Ferienwohnung und werden deshalb dem Restwert des Gebäudes zugeschrieben.

Dadurch können Sie anschließend einen höheren Gebäudewert abschreiben. Andere Renovierungskosten können Sie dagegen auch pauschal über fünf Jahre abschreiben. Durch diese unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten lohnt sich gerade bei größeren Summen eine Beratung beim Steuerberater.

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