Für Ferienhaus und Ferienwohnung gibt es verschiedene Nutzungsarten je nachdem, ob Sie Ihre Ferienimmobilie vermieten, selbst nutzen oder beides möchten. Die einzelnen Nutzungsarten unterscheiden sich dabei nach steuerlichen und finanziellen Gesichtspunkten und natürlich danach, wie Sie Ihr Urlaubsdomizil am liebsten nutzen möchten.
Nutzungsart Vermietung
Bei dieser Nutzungsart vermieten Sie Ihre Ferienimmobilie so oft wie möglich an zahlende Urlaubsgäste. Entweder kümmern Sie sich selbst um die Vermietung oder Sie beauftragen damit eine lokale Verwaltung oder Sie investieren in eine Ferienimmobilie mit Betreiberkonzept.
Bei einer guten Auslastung sind Ihre Mieteinnahmen höher als die anfallenden Kosten für den Unterhalt der Ferienimmobilie, die Abzahlung des Kredits usw. Außerdem können Sie bei der Nutzungsart Vermietung Steuervorteile geltend machen – im Gegenzug müssen Sie Ihre Mieteinnahmen aber auch versteuern.
Nutzungsart Eigennutzung
Bei einer Eigennutzung nutzen Sie Ihre Ferienimmobilie ausschließlich selbst und oder sie vermieten Ferienhaus und Co. kostenlos an Familie und Freunde. Bei dieser Nutzungsart können Sie keine Kosten steuermindernd absetzen und höchstwahrscheinlich müssen Sie auch eine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Zusammen mit den laufenden Kosten für die Ferienimmobilie kann die Eigennutzung so zum kostspieligen Luxus werden.
Nutzungsart Vermietung plus Eigennutzung
Bei der Nutzungsart Vermietung und Eigennutzung profitieren Sie von allen Vorteilen: Sie können Ihre Immobilie zwischendurch selbst genießen und als Urlaubsdomizil nutzen, außerdem können Sie die laufenden Kosten zumindest teilweise durch die Mieteinnahmen decken und Steuervorteile nutzen.